Nein, bei den Begriffen handelt es sich um ein unter www.evidenz.asfinag.at abrufbares öffentliches Register, in dem alle kostenlos durch Eingabe eines Kennzeichens abfragen können, ob ein Kraftfahrzeug über eine Digitale Vignette oder über eine Digitale Streckenmaut verfügt und für welche Zeiträume sie gelten.
Durch die Gültigkeitsabfrage kann jede Person abklären, ob mit diesem Fahrzeug eine Autobahn oder Schnellstraße benutzt werden darf. Die Evidenzdatenbank liefert jedoch nur Information, ob das Fahrzeug über ein gültiges digitales Mautprodukt verfügt und für welche Zeiträume sie gelten. Informationen zu bereits abgelaufenen Produkten oder Details können nicht abgerufen werden. Es werden auch keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Nach erfolgreichem Kauf erscheint die Information auch direkt in der Evidenzdatenbank. Abgelaufene Produkte oder Details können nicht abgerufen werden.
Die Datenbank speichert nur Informationen über gültige digitale Mautprodukte oder Produkte, die in Zukunft gültig werden. Mit Ablauf des letzten Gültigkeitstages werden die digitalen Mautprodukte nicht mehr angezeigt.
Täglich sind maximal drei Abfragen von ein und demselben Endgerät (Desktop, Laptop, Tablet oder Smartphone) möglich. So kann einer großflächigen Überprüfung vorgebeugt werden.
Geben Sie Ihr Kennzeichen so ein, wie Sie es bei der Registrierung eingegeben haben.
Bei Kennzeichen aus Österreich und Deutschland: Statt Wappen oder Plaketten geben Sie bitte einen Bindestrich ein. Sollten Sie ein „Sonderkennzeichen“ besitzen, achten Sie auf den Hinweis: „Ich habe kein Standardkennzeichen“.
Bei Kennzeichen aus anderen Ländern: Bitte verwenden Sie keine Sonderzeichen oder Leerzeichen. Sollten Sie ein „Sonderkennzeichen“ besitzen, achten Sie auf den Hinweis: „Ich habe kein Standardkennzeichen“.